n unserer Region war bis in das 13. Jahrhundert die Blutrache gebräuchlich bis diese durch die Sühne abgelöst wurde. Eine ganze Reihe von Auflagen musste ein Totschläger nach seiner Missetat erfüllen. So trug der Mörder die Kosten für das Begräbnis sowie die Gerichtskosten, musste für Unterhalt der Hinterbliebenen aufkommen und Messen zum Seelenheil des Getöteten lesen. Eine weitere Verpflichtung war die Errichtung eines Sühnekreuzes an der Mordstelle, welches aus Granit oder Sandstein gefertigt wurde. Oft wurde in dieses Monument das Tatwerkzeug ( z. Bsp. Messer, Schwert, Axt etc. ) eingemeißelt. Die Tat galt als gesühnt, sobald der Verbrecher all diese Forderungen erfüllt hatte. Im 16. Jahrhundert erlosch die Sitte des Steinkreuzsetzens. Die ursprünglichen Standorte dieser beiden Steinkreuze befanden sich am Feuerwehrdepot in Lippen und auf dem Dorfanger in Scado. Das Sühnekreuz aus Lippen trägt eine Axt und das in Scado ein Schwert als die jeweiligen Mordwaffen. Sie wurden in den Hoyerswerdaer Schlosshof umgesetzt als beide Orte in den 1960 er Jahren Überbaggert wurden.