in Verwandtschafts-Erbe betreffender, zwei Jahre andauernder Streit um die sogenannte „Reppel-Steinruhte“ (Ruthe = Feldstreifen) konnte am 2. Juli 1734 beigelegt werden.
er Frieden wurde durch ein Vermächtnis besiegelt, in dem es heißt „solange nur ein Erbe vom Müller lebt, darf das Feld nicht verkauft werden und der Pächter hat dafür ein Legat“.
um Gedenken daran ließ der Zwönitzer Weißgerber Johann Heinrich Reppel einen Denk- oder Rainstein errichten.